Auch im Schuljahr 2024/2025 wird wiederum die Schulausspeisung in Barbian und in Kollmann für Grundschulkinder angeboten. Alle eingeschriebenen Schulkinder können den Schulausspeisungsdienst nutzen. Der Kostenbeitrag der Eltern im Schuljahr 2024/2025 beträgt 3,50 € inkl. Mwst. pro Wochentag im Schuljahr. Die Anmeldung ist verbindlich für das ganze Schuljahr. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten (31. Dezember und 30. Juni).
Die Anmeldungen zur Schulausspeisung erfolgen jährlich online (Juni). Sobald die Onlineanmeldung auf der Homepage der Gemeinde aktiv ist, werden die Eltern darüber informiert.
NEU - Abmeldung von der Schulausspeisung:
Bezüglich Schulausspeisung gibt es ab heuer folgende Neuerung: Sollte ein angemeldetes Kind die Schulausspeisung nicht in Anspruch nehmen (Absenz, Krankheit oder ähnliches), dann ist die Abmeldung des Kindes innerhalb des jeweiligen Tages bis 09.00 Uhr mittels E-Mail an info@barbian.eu schriftlich mitzuteilen. In der Mitteilung ist der Name des Kindes, die besuchte Klasse und die Schulstelle (Barbian oder Kollmann) anzuführen. Wenn diese Angaben fehlen, kann keine Abmeldung gemacht werden. Mündliche Abmeldungen werden nicht entgegengenommen. Sollte die Abmeldung nicht innerhalb 09.00 Uhr des jeweiligen Tages schriftlich erfolgen, wird das Essen in Rechnung gestellt.
Es kann auch nur zeitweise, aus familiären Gründen, um die Zulassung zur Ausspeisung angesucht werden, nämlich bei Pflegefall in der Familie, Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Unfall eins Elternteiles oder Krankenhausaufenthalt eines Elternteiles oder der Geschwister. Es wird ersucht, dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen, der Ausschuss wird dann über die Zulassung entscheiden.
Die Menüpläne werden von den gemeindeeigenen Köchinnen ausgearbeitet und vom Dienst für Diät und klinischer Ernährung des Südtiroler Sanitätsbetriebes überprüft und genehmigt und werden einmal jährlich auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht mit den Zutatenlisten der Allergenkennzeichnung. Wir weisen darauf hin, dass die Menüpläne kurzfristigen und unvorhersehbaren Änderungen unterworfen sein können.
Die Menüpläne der Gemeinde Barbian werden von den gemeindeeigenen Köchinnen und Köchen ausgearbeitet und vom Dienst für Diät und klinischer Ernährung des Südtiroler Sanitätsbetriebs auf Grundlage des vom Gesundheitsministerium empfohlenen Tagesbedarfs an Energie und Nährstoffen für die jeweilige Altersklasse (der sog. LARN-Tabelle) überprüft und genehmigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Menüpläne kurzfristigen und unvorhersehbaren Änderungen unterworfen sein können.
Liegen Allergien, eine Unverträglichkeit oder andere medizinische Gründe für Unverträglichkeiten vor, so erhalten die Kinder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ein personalisiertes Menü. Die ärztliche Bescheinigung muss jedes Jahr erneuert werden.
Der Wochenplan als auch die Zutatenliste mit der Allergenkennzeichnung (laut EU-Verordnung Nr. 1169/2011, GvD Nr. 109/1992 und GvD Nr. 88/2009 i.g.F.), welche über die Inhaltsstoffe und über mögliche Allergene informieren, können hier eingesehen bzw. abgerufen werden:
Ausspeisung Barbian - Wochenplan 2024/25
Ausspeisung Kollmann - Wochenplan 2023/24
Allergenkennzeichnung
Zuständig