Verordnung für den Betrieb eines Recyclinghofes GR 51/19.12.2024

Das Dokument regelt den Betrieb des Recyclinghofs der Gemeinde Barbian und beschreibt, wie Abfälle angenommen, gelagert und abgeholt werden dürfen.

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Veröffentlichungsdatum

19.12.2024

Beschreibung

Der Recyclinghof in Barbian nimmt bestimmte Arten von Haus- und Betriebsabfällen an, die vorher sortiert und sauber sein müssen. Die Bürger dürfen nur während der Öffnungszeiten Abfälle bringen und müssen die Anweisungen des Personals befolgen. Es gibt klare Regeln, welche Abfälle erlaubt sind, wie sie gelagert werden und welche Strafen bei Verstößen drohen.

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Veröffentlichungsdatum

19.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 14:22 Uhr

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