Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden GR 26/22.12.2009

Die Gemeindeverordnung von Barbian regelt die Haltung und Führung von Hunden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

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Veröffentlichungsdatum

22.12.2009

Beschreibung

Hundehalter müssen gut auf ihre Tiere achten und sind für Schäden verantwortlich. In öffentlichen Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden, und man muss einen Maulkorb dabeihaben. Hundekot muss sofort entfernt werden, und Hunde dürfen nicht in bestimmte Zonen wie Spielplätze oder Friedhöfe.

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Veröffentlichungsdatum

22.12.2009

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 12:59 Uhr

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