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Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10 Euro einzahlen.
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Dem Bauhof obliegen folgende Aufgaben: Recyclinghof Barbian und Kollmann Instandhaltung der gemeindeeigenen...
Öffnungszeiten: freitags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 8.00 Uhr bis 9.00...
Öffnungszeiten: freitags von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 11.00...
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