Verordnung über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie GR 34/17.12.2010

Die Verordnung der Gemeinde Barbian regelt, wie Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen schnell und einfach durchgeführt werden können.

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Veröffentlichungsdatum

17.12.2010

Beschreibung

Die Gemeinde Barbian hat Regeln aufgestellt, wie sie kleinere Arbeiten, Lieferungen und Dienste selbst oder mit Hilfe von Firmen erledigen kann.

Es gibt klare Grenzen für die Kosten: z. B. dürfen Arbeiten in Eigenregie höchstens 50.000 Euro kosten.

Die Gemeinde kann auch in besonderen Fällen direkt mit einer Firma arbeiten, wenn es schnell gehen muss oder nur eine Firma geeignet ist.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.12.2010

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 13:21 Uhr

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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