Dazu gehören die Überprüfung der eingereichten Gesuche, die Unterstützung und Betreuung der Antragsteller und die Kontrolle der verschiedenen Tätigkeiten sowie Ausstellung der dafür notwendigen Lizenzen.
Das Lizenzamt ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
- Buschenschank
- Einzelhandel
- Erlaubnis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes
- Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters
- Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker
- Handel
- Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)
- Handwerk
- Kaminkehrerdienst
- Mietautodienst
- Öffentliche Veranstaltungen
- Örtliche Glückspiele (Lotterie, Tombola, Glückstopf)
- Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
- Stapler
- SUAP - Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Verarbeitung und/oder Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten