In jeder Gemeinde wird eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet. Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt. Sie haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen, die auf dem eigens zu auszuarbeitenden Gemeindezivilschutzplan fußen, zu unterstützen.